Kfz-Kennzeichen

Kfz-Kenzeichen und wahre Strukturreform


In der Bundesrepublik gibt es laut Statistischen Bundesamt zum 1. Januar 2006 54.909.900 in Betrieb befindliche Kraftfahrzeuge – sprich Pkws, Motorräder und Lkws.

Bisher hat jeder Landkreis – die zweitniedrigste staatliche Gliederung (vor den Gemeinden) – das Recht eigene Kennzeichen herauszugeben. Dies bedeutet, dass bei einem Umzug es für die Bürger normalerweise notwendig ist auch die betriebenen Kfz umzumelden und somit eine staatliche Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, was dazu führt, dass allein für die Verwaltung der Kfz-Zulassung eine erhebliche Anzahl an öffentlich Bediensteten – mit den entsprechenden Kosten – notwendig ist.

Wenn man jetzt die Kfz-Kennzeichen nicht mehr nach Landkreisen zuordnen würde, sondern aus den 16 Bundesländern 7-Kfz Kennzeichen Zulassungsbereiche generiert – die überfällige Neugliederung der Bundesländer ist dafür noch nicht einmal notwendig – so entfallen auf die hier aufgezeigten acht möglichen Zulassungsbereiche maximal knapp 12 Millionen verschiedene Kennzeichen:
1.    Norddeutschland (Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Meeklenburg-Vorpommern) = 7.989.054 Kraftfahrzeuge
2.    Hessen, Rheinlandpfalz und Saarland = 7.961.613 Kraftfahrzeuge
3.    Thüringen und Sachsen-Anhalt, Sachsen = 5.766.710 Kraftfahzeuge
4.    Bayern = 9.338.023 Kraftfahrzeuge
5.    Baden-Württemberg = 7.529.744 Kraftfahrzeuge
6.    Berlin und Brandenburg = 3.135.297 Kraftfahreuge
7.    Nordrhein-Westfalen = 11.445.479 Kraftfahrzeuge

Die einzelnen regionalen Zulassungsbereiche unterscheiden sich im Kennzeichen in der ersten Position – einer Ziffer von 1 bis 7. Die 8, 9 und die 0 können für Bundesangelegenheiten genutzt werden. Nach der „Zulassungsbereichs-Ziffer“ folgt der Querstrich und die Zulassungsplaketten.
Danach folgen fünf Buchstaben A-Z plus Ä,Ü,Ö – also 29 verschiedene Variationen. Daraus ergeben sich 20.511.149 Variationsmöglichkeiten – pro Zulassungsbereich, gerechnet ohne die Variationen bei denen weniger als 5 Buchstaben verwendet werden.

Jedes Zulassungsamt würde eine Verbindung mit einem Zentralcomputer bekommen.
Bei dem entweder eine freie Zulassungsvariante oder ein Wunschkennzeichen beantragt werden kann – die dann für die Zeit bis zur Bestätigung der Verwendung durch das örtliche Zulassungsamt – für das dieses maximal 5 Minuten Zeit bekommt – für die anderen Zulassungsämter gesperrt ist.
Durch diese Vereinfachung des Systems müssen bei einem Umzug innerhalb der Zulassungsbereiche nicht mehr die Kennzeichen geändert werden. Es folgt daraus neben den Einsparung bei den Bürgern für weniger neue Kennzeichen (ca. 50 Euro pro Zulassung), eine Verwaltungsvereinfachung, die bei den Zulassungsämtern weniger Personal erfordert und damit Kosten einspart. Diese Einsparungen müssen natürlich erst mal die Investitionen in den Zentralcomputer, etc. amortisieren. Aber wenn die Einsparpotentiale konsequent von Anfang an genutzt werden – und nicht jeder Landes- oder Bezirksfirst seinen Ämtern die öffentlichen Stellen bei der Kfz-Zulassung auf Teufel-komm-raus erhalten will – dann sollte diese Amortisation schon nach nur maximal zwei Jahre erreicht sein.

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